Individuellen Gesundheitsleistungen

Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlichen Kassen- Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können bzw. müssen. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gedeckt.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (kurz: IGeL) genannt.

Ehe man sich entscheidet, für eine Leistung Geld auszugeben, sollte man genau Bescheid wissen, ob diese Leistung sinnvoll ist. Das gilt in der Medizin ebenso wie in anderen Bereichen des Lebens.

Individuelle Gesundheitsleistungen lassen sich wie folgt unterscheiden

  1. Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen
  2. ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen wie z.B. medizinische Beratungen zu Fernreisen oder gutachterliche Bescheinigungen zur Flugtauglichkeit
  3. Leistungen, für die kein Nutzenbeleg vorliegt, die aber auch keine bedeutsamen Schäden erwarten lassen, so dass das Verhältnis von Nutzen und Schaden mindestens ausgeglichen ist
  4. von Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben, wie z.B. Schönheitsoperationen, wenn sie aus ärztlicher Sicht zumindest vertretbar sind

Es gibt auch Selbstzahler-Leistungen, die Patientinnen oder Patienten einem Risiko aussetzen, obwohl sie nachweislich keinen Nutzen haben. Dies gilt für einige Angebote der Krankheitsfrüherkennung, so z.B. für die Früherkennung von Eierstockkrebs durch eine transvaginale Ultraschalluntersuchung.

Individuelle Gesundheitsleistungen zur Empfängnisverhütung

  • Einlage herkömmlicher Kupferspiralen
  • Einlage moderner Intrauterinsysteme (Hormonspirale)
  • Lagekontrollen der Spirale mittels Ultraschall zur Erkennung von Dislokationen
  • Sterilisation der Frau durch Bauchspiegelung
  • 3-Monats-Spritze hohe Sicherheit auch in der Still-Phase

Individuelle Gesundheitsleistungen zur Schwangerenbetreuung

Infomationen unter Kapitel Schwangerenbetreuung - sinnvolle Zusatzuntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien.

Individuelle Gesundheitsleistungen zur Krebsvorsorge

  • Ultraschall-Untersuchung von Harnblase, Gebärmutter und Eierstöcken (vaginaler Ultraschall)
  • Ultraschall-Untersuchung der Brust und der Axelhöhle (Mammasonographie)

Individuelle Gesundheitsleistungen im operativen Bereich (Beispiele)

Sterilisation
mittels Bauchspiegelung (Laparoskopie) zur dauerhaften Schwangerschaftsverhütung
 
Thermoablation des Endometriums CAVATERM® , (Ballonverfahren) bei therapieresistenten Blutungsstörungen. Elegante und effektive Therapie extrem starker Regelblutungen ohne Hormoneinsatz.
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