Mutter und Kind im Fokus

individuelle Betreuung in der Schwangerschaft

 

Die Untersuchungsintervalle in unserer Praxis orientieren sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft

  • mindestens alle 3 Wochen bis zur 30. Schwangerschaftswoche
  • mindestens alle 2 Wochen bis zur 38. Schwangerschaftswoche
  • danach wöchentlich bis zum Entbindungstermin

Nach diesem Termin sind Kontrollen jeden 2. Tag vorgesehen.

Ultraschalluntersuchungen bei komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf

  • 9. – 12. SSW Festlegung des Geburtstermins (1. Screening)
  • 18. – 22. SSW Organscreening (2. Screening) 2. Basis-Untersuchung zur Suche nach Auffälligkeiten und Ausschluß schwerer Fehlbildungen, Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen, Beurteilung der Hirnkammern, des Kleinhirns, der Wirbelsäule, der Bauchwand, des Brustkorbes und des Herzens, des Magens, der Nieren und der Harnblase sowie der Plazenta und des Fruchtwassers
  • 28. – 32. SSW Ausschluss von Mangelernährung (3. Screening), 3. Basisuntersuchung zur Kontrolle der zeitgerechten körperlichen Entwicklung, Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen zur Gewichtsschätzung, Lagebeurteilung von Kind und Plazenta

Diese Basisuntersuchungen werden in unserer Praxis an modernen Ultraschallgeräten durchgeführt. Bei ungestörtem Schwangerschaftsverlauf werden leider nicht mehr als diese drei Ultraschalluntersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus können wir in bestimmten Risikofällen auch die kindliche Versorgung und Entwicklung überwachen. Sollten sich bei unseren Untersuchungen Auffälligkeiten ergeben, werden wir Sie umgehend zur sogenannten Fehlbildungsdiagnostik (Feinsonographie) in ein Zentrum bzw. in eine spezialisierte Praxis überwiesen. Eng arbeiten wir auch mit den niedergelassenen Hebammen zusammen, welche Geburtsvorbereitungskurse in unseren Räumlichkeiten durchführen.

Sinnvolle Zusatzuntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien

In bestimmten Situationen ist es sinnvoll, zusätzliche nicht vorgeschriebene Untersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien durchzuführen, welche wegen der derzeitigen Gesetzeslage nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Das betrifft die Diagnostik hinsichtlich bestimmter Infektionskrankheiten und die Früherkennung bzw. den Ausschluß genetischer oder anderer Erkrankungen. Die Kosten für diese Leistungen müssen dann leider den werdenden Müttern in Rechnung gestellt werden.

Wir halten es für unsere Pflicht, sie auf folgende Untersuchungen hinzuweisen:

Ersttrimesterscreening

Das Ersstrimeterscreening ist eine Methode zur altersbezogenen Risikokalkulation für das Vorliegen chromosomaler (z.B. Trisomie 21) und anderer Störungen mittels Nackentransparenzmessung und Biochemie (PAPP-A und ß-HCG).

Es wird das Gesamtrisiko für das Vorliegen einer Chromosomenstörung aus Alter, Nackentransparenz (Ultraschalluntersuchung zur Messung der Nackenfalte) und Blutuntersuchung ermittelt. Ist dieses erhöht und deutet somit auf das Vorliegen einer chromosomalen Störung hin, kann ein weiterer mütterlicher Bluttest (z.B. Harmony) zur Bestimmung freier kindlicher Chromosomen (nichtinvasive Pränataldiagnostik) erfolgen. Diese Tests und Untersuchungen werden aktuell noch nicht von den Krankenkassen übernommen. Zur weiteren Diagnostik und im Falle eines familiären Risikos besteht außerdem die Möglichkeit der Durchführung einer Fruchtwasserpunktion. Diese Kosten werden bei begründetem Verdacht von den Krankenkassen getragen.

Toxoplasmose-Suchtest zur Bestimmung der Immunitätslage

Eine in der Schwangerschaft erworbene Toxoplasmose kann beim Kind schwerwiegende Erkrankungen wie geistige Behinderung und gestörtes Sehvermögen verursachen. Diese Erkrankung verläuft für die Mutter meist unbemerkt und wird durch Katzen, rohes Fleisch und ungewaschenes Gemüse übertragen. Durch einen einfachen Bluttest zu Beginn der Schwangerschaft kann festgestellt werden, ob die Schwangere Antikörper besitzt oder ob eine Erstinfektion und somit Gefährdung des Kindes möglich ist.

Zytomegalie (CMV) - Antikörpertest

Eine meist unbemerkte Infektion während der Schwangerschaft kann zu Fehlgeburten und schweren Schädigungen beim Neugeborenen führen. Die Übertragung findet über Speichel, Urin und andere Körpersekrete statt. Insbesondere nichtimmune Kontaktpersonen kleiner Kinder, z.B. Erzieherinnen und Krankenschwestern, sind gefährdet. Eine Blutuntersuchung kann die Immunitätslage klären.

Ringelröteln (Parvo-Virus B 19) – Antikörpertest

Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion. Sie äußert sich neben allgemeinem Krankheitsgefühl durch einen juckenden ringförmigen Ausschlag. Eine Infektion in der Schwangerschaft kann zu einer lebensbedrohlichen Blutarmut des ungeborenen Kindes führen. Insbesondere nichtimmune Schwangere sollten Kontakt zu infizierten Kindern vermeiden. Deshalb ist es sinnvoll, die Immunitätslage zu klären.

Scheidenabstrich auf ß-Streptokokken

ß-Streptokokken können ohne merkliche Symptome die Scheide besiedeln. Wenn sie unter der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden, können sie nach der Geburt zu schweren Infektionen (Lungenentzündung, Hirnhautentzündung, Blutvergiftung) mit schweren Folgestörungen führen. Ein Scheidenabstrich am Ende der Schwangerschaft auf ß-Streptokokken ist äußerst sinnvoll, um bei vorliegender Besiedlung der Scheide während der Geburt der Mutter ein Antibiotikum zur Vermeidung einer Übertragung auf das Neugeborene zu verabreichen.